==> Jobcenter schickte Hartz IV-Betroffene ins Bombenfeld
(Anmerkung: Staatlich geförderte Zusatzjobs sind nur dann wettbewerbsneutral und zulässig, wenn durch sie keine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird (z.B. Aufträge für gewerbliche Garten- / Landschaftsbau-Unternehmen). - Urteil des Bundessozialgerichts: Werden Hartz-IV-Beziehern rechtswidrige 1-Euro-Maßnahmen zugewiesen, steht ihnen die Nachzahlung des Tariflohns zu.